​Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers subsidiär zum Wortlaut der Auftragsbestätigung des Käufers (Auftragsbestätigung), unabhängig von früheren Angeboten des Käufers an den Verkäufer. „Ware“ bedeutet die Produkte und/oder Dienstleistungen, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers zur Lieferung vom Verkäufer an den Käufer angeführt sind.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Jegliche zusätzlichen oder abweichenden Verkaufs- und Lieferbedingungen oder Vertragsformulare des Käufers werden nicht anerkannt und bilden keinen Vertragsbestandteil, es sei denn sie verfügen über die schriftliche Zustimmung mit der Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person des Verkäufers. Diese AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Partnern vereinbart wurden. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Einkaufsbedingungen des Käufers finden nur Anwendung sofern sie den AGB des Verkäufers nicht widersprechen bzw. wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung anerkannt wurden.

  1. Zustandekommen von Verträgen

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Alle Aufträge und Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw., sowie deren allfällige Abänderung oder Ergänzung sind für den Verkäufer nur rechtsverbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt, firmengemäß gezeichnet oder ausgeführt werden. Sämtliche Angebote sind nur 30 Tage lang ab ihrer Ausstellung gültig, es sei denn sie wurden vom Verkäufer vorher widerrufen.

Vom Verkäufer bestätigte Aufträge können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden und dies mit der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer zur Gänze und auf Aufforderung entschädigt für sämtliche Verluste und Schäden, Kosten (einschließlich sämtlicher eingesetzter Arbeitsleistung und Rohmaterialien), Schadenersatz sowie Belastungen und Spesen, die dem Verkäufer infolge der Stornierung erwachsen sind.

  1. Preis

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Der Verkäufer ist berechtigt Preise zu erhöhen aufgrund von Kostenerhöhungen, einschließlich Lieferspesen, Herstellungskosten und/oder allgemeiner Erhöhungen von Listenpreisen nach dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers und vor der Auslieferung, vorbehaltlich vorheriger Benachrichtigung des Käufers, und der Käufer ist verpflichtet solche Preiserhöhungen zu bezahlen.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie allfälligen sonstigen Steuern, Gebühren, Zöllen und sonstigen Abgaben zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gehen zu Lasten des Käufers und werden ihm zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die Verpackungskosten, Frachtkosten und die Kosten der Transportversicherung.

Sämtliche vom Verkäufer bestätigten Preise gelten EXW (ab Werk) Ursprungsort (Incoterms 2020) und ausschließlich aller geltender Verbrauchs-, Umsatz-, Gebrauchs-, oder sonstigen Steuern, oder sonstiger auf Herstellung, Versand, Verkauf oder Gebrauch der gegenständlichen Ware erhobener staatlicher Gebühren, die zur Gänze vom Käufer an den Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nach Ausstellung einer Rechnung vom Verkäufer an den Käufer, oder an die zuständige Steuerbehörde gemäß deren entsprechenden Vorschriften zu entrichten sind.

  1. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, wird der Verkäufer den Käufer davon unverzüglich verständigen.

  1. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitsdatum eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Enthält weder die Auftragsbestätigung des Verkäufers noch die Rechnung ein Zahlungsziel, ist die gesamte Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung für die entsprechende Ware fällig. Sämtliche Zahlungen sind in vereinbarter Währung ausschließlich an den Verkäufer zu leisten. Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

Der Verkäufer ist berechtigt die gesamte Zahlung für die Ware einschließlich Umsatzsteuer oder sonstiger Steuerarten zu vereinnahmen, auch wenn das Eigentum an der Ware noch nicht vom Verkäufer übergegangen ist. Wird gemäß den genannten Zahlungsbedingungen ein Nachlass gewährt, wird er nur gemeinsam mit der fristgerecht entrichteten Zahlung gewährt (oder zu einem früheren in der Auftragsbestätigung des Verkäufers für die Inanspruchnahme des Nachlasses genannten Datum), wobei diese fristgerechte Zahlung eine aufschiebende Bedingung für die Gewährung eines Nachlasses ist.

Wenn eine Genehmigung oder Zustimmung einer staatlichen oder sonstigen Behörde für den Erwerb, die Beförderung oder die Verwendung der Ware durch den Käufer erforderlich ist, wird dieser sie auf seine Kosten einholen und falls erforderlich auf Aufforderung des Verkäufers ihm diese nachweisen.

Im Falle von Änderungsaufträgen des Käufers ohne jegliche Bestätigung durch den Verkäufer sind alle bis dahin angefallenen Kosten zu erstatten.

Ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, werden sämtliche Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

  1. Verzugszinsen

Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so kann der Verkäufer diesem Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Wert des 3 Monate EURIBOR zum Zeitpunkt der Fälligkeit verrechnen.

  1. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern

Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.

  1. Inkasso

Im Falle, dass der Verkäufer ein Inkassobüro oder einen sonstigen Dritten in Anspruch nimmt um vom Käufer geschuldete Beträge einzuziehen, oder ein Gerichtsverfahren einleitet um solche Beträge einzuziehen oder um Rechte gemäß den AGB zu vollstrecken, einschließlich der Vollstreckung seitens des Käufers gewährter Sicherheiten, ist der Käufer verpflichtet sämtliche durch Inkassobüros und andere Dritte entstandene Honorare und Kosten zu vergüten, die dem Verkäufer in diesem Verfahren entstanden sind, einschließlich unter anderem Rechtsanwaltshonorare.

  1. Transport – Gefahrtragung

Angebotene oder angefragte Lieferdaten sind Daten, für die die Lieferbereitschaft der Ware vom Verkäufer eingeplant wird, sie werden vom Verkäufer in gutem Glauben gegeben oder akzeptiert, jedoch nicht garantiert. Auch wenn der Verkäufer möglicherweise die Ware (oder einen Teil der Ware) nicht prompt geliefert oder versandt hat, ist der Käufer verpflichtet die Lieferung anzunehmen und die Ware zur Gänze zu bezahlen; Lieferzeit oder Versanddatum sind kein wesentliches Vertragserfordernis, die fristgemäße Erfüllung durch eine Vertragspartei ist nicht Voraussetzung für das Verlangen der Erfüllung durch die andere Partei. Eine Unter- bzw. Überschreitung bis zu vier Wochen gilt jedenfalls noch als rechtzeitig. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen ist weiter von der Einhaltung der vom Käufer zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen wie Zahlungsbedingungen und sonstigen Bedingungen abhängig.
Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 2,50€ exkl. UST pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

Der Käufer trägt sämtliche Kosten des Transportes inklusive Lagerung und Versicherung. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn an einen vom ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. Die Gefahr geht selbst bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über. Schadens- oder Verlustansprüche sind vom Käufer direkt an das Transportunternehmen zu stellen.
Sofern nichts anderes vereinbart, wählt der Verkäufer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

Für sämtliche Lieferungen gemäß diesem Vertrag ist ausschließlich der Käufer für die Abladung oder Entladung der gesamten Ware verantwortlich. Wenn der Käufer die Übernahme der Ware verweigert oder dem Verkäufer keine ausreichenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Bewilligungen für die Lieferung übergibt, die dem Verkäufer die fristgerechte Lieferung ermöglichen, geht sämtliches Risiko an der Ware auf den Käufer über, die Ware gilt als geliefert und unbeschadet sämtlicher sonstigen dem Verkäufer zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann der Verkäufer die Ware zum besten prompt erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug sämtlicher angeführten Lagerungs-, Versicherungs- und sonstiger Kosten aufgrund der mangelnden Vertragserfüllung durch den Käufer sowie Verkaufsspesen) dem Käufer über ein daraus entstandenes Plus gegenüber dem Vertragspreis Rechenschaft ablegen bzw. ihm ein Minus gegenüber dem Vertragspreis anlasten.

  1. Gewährleistung

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen, bei verdeckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf 14 Tage nach ihrer Entdeckung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware bei Lieferung mit vollem Eigentumsrecht verkauft wird und die Lieferung in allen wesentlichen Punkten den aktuell veröffentlichten Produktdatenblättern des Verkäufers entspricht, oder dass sie, wo es keine Produktdatenblätter gibt, in allen wesentlichen Punkten sämtlichen Spezifikationen gemäß der Auftragsbestätigung des Verkäufers entspricht und Rohmaterial und Ausführung gediegen ist und den normalen branchenüblichen Standards entspricht.
Bei begründeter Mängelrüge (sofern diese auf Materialfehler oder Fehler der Ausführung beruhen) ist der Verkäufer nach seiner Wahl zu Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet, sofern sämtliche (mündliche oder schriftliche) die Ware betreffenden Anweisungen des Verkäufers (einschließlich unter anderem für deren Lagerung oder Gebrauch) oder (mangels Anweisungen) ordnungsgemäßer Handelsgebrauch streng eingehalten werden. Kommt er diesen Verpflichtungen innerhalb angemessener Fristen nicht nach, ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ware, die wegen vertraglicher Mängel beanstandet wird, ist soweit wie möglich für die Besichtigung durch den Verkäufer aufzubewahren, und ist im Falle des Austausches oder der Refundierung auf gerechtfertigten Wunsch des Verkäufers (auf dessen Kosten) an ihn zu retournieren.

Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel und Schäden, die aus nachlässiger oder unsachgemäßer Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Käufer entstehen. Sämtliche (schriftlichen oder mündlichen) Erklärungen, Zeichnungen, Fotografien, Spezifikationen und Werbematerialien des Verkäufers, sowie in den Katalogen oder Broschüren des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen oder Illustrationen werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht um einen ungefähren Eindruck der darin beschriebenen Waren zu geben. Sie bilden keinen Vertragsbestandteil und der Käufer kann sich nicht auf sie berufen.
Im vollsten gesetzlich zulässigen Ausmaß trägt der Verkäufer keine vertragliche, zivilrechtliche oder sonstige Haftung und unbeschadet einer Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Bevollmächtigten oder Mitarbeiter; aufgrund von vom oder im Auftrag des Verkäufers abgegebenen Zusicherungen, Beratung oder Hilfestellung (vertraglich oder auf andere Weise und gleichgültig ob vor dem oder am Datum des Vertragsabschlusses) in Zusammenhang mit der Ware oder mit dem Vertrag.
Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung kann nur der Käufer selbst erheben.

  1. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrags.

  1. Eigentumsvorbehalt

Das Risiko geht mit der Lieferung auf den Käufer über.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Erwirbt ein nicht nahestehender Dritter die Ware vom Käufer in gutem Glauben zu Fremdbedingungen, so behalten wir uns das Eigentum an der Ware.
Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher auf die Ware anwendbarer Gesetze, sobald diese vom Verkäufer vertragsgemäß geliefert wurde, einschließlich unter anderem der Gesetze betreffend Betrieb bzw. Verwendung, Sicherheit, Wartung, Ausrüstung, Größe und Leistungsfähigkeit, sowie Verhütung von Umweltverschmutzung.

Dem Käufer ist es untersagt im Eigentum des Verkäufers stehende Waren zu verpfänden oder einem Pfandrecht oder einer Belastung zu unterwerfen oder sie auf irgendeine Weise als Sicherstellung für Schulden zu belasten.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, außer der Verkäufer erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen und sämtliche erforderlichen Publizitäts-, Registrierungs- oder sonstige Formvorschriften einzuhalten bzw. zu setzen, wobei der Käufer im Falle eines diesbezüglichen Unterlasses den Verkäufer für allfällig daraus entstehende Nachteile schad- und klaglos zu halten hat.

  1. Haftungsbeschränkung und Schadenersatz

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Im vollsten gesetzlich zulässigen Ausmaß und ohne Beeinträchtigung der Gewährleistung des Verkäufers ist Schadenersatz das einzige Rechtsmittel des Käufers. Der Verkäufer hat dem Käufer daher für Verletzungen von Personen, für Schäden an Sachen, die nicht Gegenstand des Liefervertrages sind, für Gewinnentgang sowie für sonstige wie immer geartete Folgeschäden keinen Schadenersatz zu leisten. Der Käufer hat den Verkäufer schad- und klaglos zu halten, wenn von Dritten aus der Verwendung oder der Weiterveräußerung der Ware Ansprüche welcher Art immer, insbesondere auch aus dem Titel der Produkthaftung, gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

Kommt wegen Verschulden des Käufers ein Liefervertrag nicht zustande, hat der Verkäufer Anspruch für angemessene Entschädigung für die von ihm erbrachten Vorleistungen.

Die vollständige Gesamthaftung des Verkäufers in Zusammenhang mit der Ware oder dem Vertrag (vertraglicher, zivilrechtlicher oder anderer Art, und gleichgültig ob in Zusammenhang mit einer Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung, Fehldarstellung, Fahrlässigkeit oder anderen Handlungen, Leistungsstörungen oder Unterlassungen des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Subauftragnehmer einschließlich unter anderem Fahrlässigkeit aufgrund des Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem) ist auf den Vertragspreis der betroffenen Ware beschränkt, exklusive Umsatzsteuer und sämtlicher sonstigen Abgaben, Gebühren oder Steuern und sämtlicher Transport- und Versicherungskosten.

In Zusammenhang mit der Ware oder dem Vertrag kann eine Klage gegen den Verkäufer nur dann eingebracht werden, wenn das Verfahren gegen den Verkäufer binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt eingeleitet wird, an dem der Käufer von den sie auslösenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte sollen.

  1. Schutzrechte und Geheimhaltung

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die von ihm gemäß Bestellung des Käufers angefertigten Waren einen Eingriff in gewerbliche Schutzrechte Dritter (Patentrechte, Markenrechte, Musterschutzrechte, etc.) darstellen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Dem Käufer ist es untersagt, Marken oder Handelsnamen in irgendeiner Weise zu verwenden, die für den Verkäufer gelten oder von ihm verwendet werden, wenn dies nicht vom Verkäufer im Voraus schriftlich genehmigt ist.

Der Käufer wird auf Aufforderung den Verkäufer vollständig entschädigen für sämtliche Forderungen, Schäden, Spesen oder Verpflichtungen jeglicher Art, die dem Verkäufer erwachsen:

  1. Als Folge der Einfügung von Eigentum des Käufers in die Ware oder Anbringung von Marken, Handelsnamen oder Mustern an der Ware auf Anweisung des Käufers, oder Ausführung sonstiger Ware betreffender Anweisungen des Käufers
  2. Betreffend Forderungen Dritter aufgrund der Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Käufer (gleichgültig ob durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, dessen Bevollmächtigter oder Mitarbeiter oder nicht)
    Der Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritter gegenüber.
  3. Höhere Gewalt

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Verkäufer zur Verlängerung der Liefertermine und –fristen nach Maßgabe und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen ohne dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu gewähren. Der Verkäufer ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne, dass der Käufer daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

  1. Schlussbestimmungen

Abgesehen von den dem Verkäufer nach Gesetz oder Vertrag zustehenden Befugnissen ist der Verkäufer berechtigt, vom Liefervertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder ein Vorverfahren gemäß Ausgleichsordnung eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.

  1. Rechtswahl

Der Vertrag, sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über den Internationalen Warenkauf (BGBI 1988/96) finden keine Anwendung.

  1. Gerichtsstandvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowie den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.

Käufer und Verkäufer verzichten auf ein Geschworenenverfahren in sämtlichen Klagen, Verfahren oder Gegenklagen, die von einem Vertragspartner gegen den anderen eingebracht werden oder in sämtlichen Angelegenheiten folgend aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder einer Bestellung von Ware.

  1. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

Inländische Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ

„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden“

Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung oder Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden.

Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.

  1. Sprache

Diese AGB sind in der englischen Sprache erstellt. Wurden diese AGB in eine andere als die englische Sprache übersetzt und treten Unterschiede der Bedeutung und Interpretation auf, ist die englischsprachige Version die maßgebliche Sprache dieser AGB.

 

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